Bauplanung

Zur Umsetzung seines Bauvorhabens sollte man auf eine solide Planung nicht verzichten. Denn man muss wissen, dass auch Firmen, die "die Planung mitmachen", die dafür nötige Arbeitszeit in ihre Angebote mit einkalkulieren. Daher ist dringend zu empfehlen, auf einen unabhängigen Berater zu vertrauen, der nur dem Bauherr gegenüber verpflichtet ist. Er muss kein bestimmtes System eines bestimmten Herstellers verwenden, er kann für den Bauherrn die optimale Lösung finden und umsetzen.

Bauantrag

Die Stellung eines Bauantrages wird von vielen Bauherren als unnötiges Übel angesehen, das mit hohen Kosten und vielem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Das ist nicht immer falsch, dennoch ist man gut beraten, sich nach den Vorgaben der Bauordnung rechtzeitig eine Genehmigung für sein gewünschtes Bauvorhaben einzuholen.
Eine nachträglich eingeholte Genehmigung  kommt den Bauherrn in den meisten Fällen teurer, da hier die Behörden einen erhöhten Gebührensatz verlangen können. An dieser Stelle möchte ich noch auf eventuell nicht wirksamen Versicherungsschutz (z.B. im Brandfall) hinweisen, wenn am nicht genehmigten Objekt ein Schaden entsteht.

Die nötigen Unterlagen stelle ich Ihnen für Ihr Bauvorhaben gerne zusammen.

Hier noch einige Beispiele für genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Land Brandenburg nach den Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO):

  • vor der Außenwand eines Gebäudes errichteter Wintergarten >15m² Grundfläche und >50m³ umbauten Raum,
  • Pfeiler und Mauern mit einer Höhe >1,50m im Innenbereich,
  • Zäune, Mauern, Pfeiler im Außenbereich, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen,
  • Hauseingangsüberdachungen >4m² Dachfläche,
  • Anbauten an vorhandene Wohngebäude,
  • Herstellen von Öffnungen für Fenster oder Türen,
  • die Errichtung und Änderung von Bauteilen, die tragend, aussteifend oder raumabschließend sein müssen,
  • Gewächshäuser im Innenbereich >50m³,
  • Wasserbecken mit mehr als 100m³ Beckeninhalt als Nebenanlage zu einem Wohngebäude.


Baubetreuung

Eine der wichtigsten Phasen zur Umsetzung des Vorhabens. Hier werden die vertraglich gebundenen Firmen koordiniert um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten. Wesentlicher Teil ist natürlich die Qualitätskontrolle, die für eine dauerhafte Nutzung des Objektes eine wesentliche Grundlage ist.
Nach Fertigstellung werden die Abnahmen mit den einzelnen Unternehmen durchgeführt und eine eventuell notwendige Mängelbeseitigung veranlasst. Die Prüfung der einzelnen Mengen und Massen in den Schlussrechnungen der Firmen geben dem Bauherrn das sichere Gefühl, nicht mehr bezahlt zu haben, als die erbrachte Leistung.